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Ohne Vollmacht haben Angehörige kaum eine Chance


„Miteinander reden“ der CDU / Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eines war am Ende allen klar: Wenn man nichts tut, entscheiden andere, was mit einem Angehörigen passiert. Auf Einladung der CDU Schortens informierte Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Schulze im Bürgerhaus über die Notwendigkeit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Die gute Nachricht ist: Jeder kann selbst entsprechende Unterlagen erstellen.

CDU Vorsitzende Melanie Sudholz konnte mehr als 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Miteinander reden Veranstaltung unter dem Titel „Was muss geregelt werden, damit alles geregelt ist?“ begrüßen. „Das Thema ist nicht angenehm, aber nicht darüber zu sprechen ist für keinen der beteiligten Menschen eine Lösung. Denn ohne klare Regelungen wird es für alle in einer Familie noch schwerer“, erklärte Sudholz. In die gleiche Kerbe schlug der Schortenser Anwalt Dr. Jan Peter Schulze. „Ich habe für mich selbst eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt. Ich möchte nicht, dass meine Familie in eine unklare und schwierige Situation gerät, sollte ich meinen Willen nicht mehr formulieren können“, erklärte der Jurist.

Eine Patientenverfügung sei ein Dokument, in dem klar und unmissverständlich eine Willenserklärung formuliert für den Fall formuliert wird, dass ein Mensch seinen Willen nicht mehr gegenüber Ärzten artikulieren kann. Es sei nicht richtig zu glauben, dass in einem solchen Fall Ehepartner oder Kinder dann Entscheidungen für einen Angehörigen treffen könnten. „Angehörige haben kein Entscheidungsrecht. Gibt es keine schriftlichen Verfügungen des Betroffenen, wird vom Gericht ein Betreuer eingesetzt“, erklärte Schulze.

Um eine Patientenverfügung zu erstellen bedürfe es nicht zwingend eines Rechtsanwaltes. Es gebe gute Vorlagen unter anderem vom Bundesministerium für Justiz, die kostenfrei heruntergeladen werden könnten. „Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht müssen schriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben sein. Dafür brauchen Sie keinen Notar“, erklärte der Anwalt. Allerdings habe eine notarielle Urkunde im Falle eines Falles eine andere Wirkung als eine Sammlung loser Blätter. Schließlich dürfe es beispielsweise im Krankenhaus keinen Zweifel an der Echtheit der Verfügung geben.

Das gleiche gelte für eine Vorsorgevollmacht, mit der eine Person des Vertrauens in die Lage versetzt werde, alle notwendigen Entscheidungen für einen anderen Menschen zu treffen. „Das ist insbesondere dann wichtig, wenn es Immobilien oder sonstiges Vermögen gebe, mit dem ohne eine entsprechende Vollmacht niemand etwas unternehmen könne“, so Schulze. Habe man eine solche Vollmacht nicht, entstehe eine Situation, die niemand haben wolle.

Zahlreiche Fragen konnte Schulze an diesem Abend aus dem Publikum beantworten. Teilweise konnten Besucher mit ihren persönlichen Erfahrungen das abstrakte Thema ganz konkret werden lassen.

Vor allem die Frage, warum man neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht aufsetzen sollte, konnte der Schortenser Jurist einfach beantworten: „Weil ich im Krankenhaus jemanden brauche, der meine Patientenverfügung auch umsetzt“.

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